Objektschutz

Ihr Gelände. Unsere Verantwortung.

Schutz für Gebäude, Gelände und Werte – bei Tag und bei Nacht. In ganz Nordrhein-Westfalen.

Sicherheitsmitarbeiter mit Taschenlampe beim nächtlichen Kontrollgang auf einem Firmengelände

Präsenz ist der beste Schutz.

Firmengelände, Lager und leerstehende Immobilien sind vor allem nachts und am Wochenende gefährdet. Unsere Einsatzkräfte sorgen mit sichtbarer Präsenz, regelmäßigen Kontrollgängen und klaren Abläufen dafür, dass Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gar nicht erst passieren – und dass im Ernstfall sofort richtig gehandelt wird.

Das übernehmen wir.

Jeder Einsatz wird individuell mit Ihnen abgestimmt. Diese Aufgaben gehören typischerweise dazu.

  • Stationärer Wachdienst

    Feste Posten an Zufahrten, Toren und sensiblen Bereichen.

  • Kontrollgänge

    Dokumentierte Rundgänge über das Gelände und durch Gebäude – nach festem oder wechselndem Plan.

  • Zutrittskontrolle

    Prüfung von Personen, Fahrzeugen und Lieferungen nach Ihren Vorgaben.

  • Schließdienst

    Öffnen und Verschließen von Gebäuden, Toren und Anlagen zu festen Zeiten.

  • Klare Meldewege

    Im Ernstfall informieren wir Sie, die Polizei oder die Feuerwehr ohne Zeitverlust.

  • Lückenlose Dokumentation

    Wachbuch und Berichte – Sie wissen jederzeit, was passiert ist.

Für wen wir arbeiten.

Wir sind in ganz NRW für ganz unterschiedliche Auftraggeber im Einsatz – unter anderem für diese Bereiche.

  • Industrie & Gewerbe
  • Logistik & Lager
  • Bürogebäude
  • Wohnanlagen
  • Leerstand & Immobilien
  • Autohäuser

In drei Schritten geschützt.

  1. Anfrage

    Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen – per Telefon, E-Mail oder Formular.

  2. Beratung & Angebot

    Wir besprechen Ihren Bedarf, sehen uns das Objekt bei Bedarf vor Ort an und erstellen ein klares Angebot.

  3. Einsatz

    Unsere Einsatzkräfte übernehmen – eingewiesen, pünktlich und mit festem Ansprechpartner.

Fragen zu Objektschutz.

Was kostet Objektschutz?

Das hängt vom Umfang, von der Dauer und von den Uhrzeiten des Einsatzes ab. Nach einem kurzen Gespräch – auf Wunsch mit Besichtigung vor Ort – erhalten Sie ein klares, schriftliches Angebot.

Ist Objektschutz auch nur nachts oder am Wochenende möglich?

Ja. Sie bestimmen die Zeiten – ob nur nachts, nur am Wochenende, über Feiertage oder rund um die Uhr.

Sind Ihre Einsatzkräfte qualifiziert?

Ja. Alle Einsatzkräfte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach § 34a GewO und sind im Bewachungsregister erfasst.

Weitere Leistungen

Objektschutz anfragen.

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns zeitnah und erstellen Ihnen ein klares, unverbindliches Angebot.

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